Unterbringung im Heim: Leistungen & Kosten

Pflege Vermittlung

Unterbringung im Heim: Leistungen & Kosten

Die Kosten im Pflegeheim sind keinesfalls günstig. 

Jeder weiß, dass gute Pflege teuer ist. Ein Platz in einem Seniorenheim kann in Deutschland zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Monat kosten. Darin sind Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und die Versorgung durch Pflegepersonal enthalten. Seniorenresidenzen mit mehr Luxus verursachen natürlich noch höhere Kosten.

Inhalt dieses Ratgeber-Beitrags:

• Der Pflegesatz

• Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten

• Investitionskosten

• Mögliche Zusatzleistungen, für die Sie selbst aufkommen müssen

• Das Pflegepersonal

• Sonstige Personalkosten

• Ausbildungsumlagen

• Das Taschengeld

• Leistungen der Pflegekasse für den Platz im Pflegeheim

Der Pflegesatz

Mit dem Pflegesatz sollen die Pflege und die soziale Betreuung im Alter finanziert werden. Dieser Satz ist abhängig von Pflegegrade und vom Bundesland, in dem Sie leben. Die Pflegekassen handeln mit den Anbietern die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil aus. Daher ist eine pauschale Aussage über die genauen Kosten schwer zu machen. Die Kosten setzen sich aus den folgenden Leistungen zusammen:

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten

Unterkunft, Nahrung und Getränke, Reinigung der Zimmer und ähnliche Kosten des Pflegeheims machen einen Teil der Pflegekosten aus. Diese Kosten sind für alle Bewohner eines Pflegeheims gleich. Bei längerer Abwesenheit des Pflegebedürftigen, werden diese Kosten für den entsprechenden Zeitraum reduziert. Der Kostenanteil wird ebenfalls verringert, wenn der Pflegebedürftige weniger Pflege als andere Bewohner des Pflegeheims braucht. Ein Beispiel dafür wäre die Ernährung über eine Magensonde.

Investitionskosten

Als Investitionskosten gelten Mieten für die Gebäude, Kosten für Instandhaltung und für Modernisierungsmaßnahmen und außerdem betriebliche Güter. Zu letzteren zählen die Küche, das Mobiliar und weiteres Inventar. Die Investitionskosten werden auf monatliche Beträge umgerechnet und auf alle Bewohner verteilt. Die Investitionskosten könnten mit den Kosten für eine Wohnung oder für ein Haus verglichen werden.

Um die Investitionskosten abzudecken, gibt es in einigen Bundesländern, zu denen Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zählen, ein Pflegewohngeld. Wenn Sie Hilfe bei einem solchen Antrag benötigen, stehen Ihnen die Pflegeeinrichtung oder das zuständige Sozialamt zur Verfügung.

Mögliche Zusatzleistungen, für die Sie selbst aufkommen müssen

Individuelle Komfortleistungen wie beispielsweise ein kostenpflichtiger Vorleseservice oder ein besonders großes Zimmer gehen über die notwendige Regelleistung hinaus und fallen damit unter Zusatzleistungen. Solche Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden, damit sie in Rechnung gestellt werden dürfen.

Das Pflegepersonal

Die Anzahl der Pflegekräfte pro Bewohner wird in den Landesrahmenverträgen geregelt, die die Pflegekassen, die Heimbetreiber und die Sozialämter miteinander aushandeln. Die Pfleger kosten pro Jahr etwa 54.500 Euro. Das sind nicht die Verdienste der Pfleger, sondern die Kosten, die die Einrichtungen inklusive der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bezahlen müssen.

Sonstige Personalkosten

Neben den Pflegekräften werden in einem Pflegeheim noch Hauswirtschaftskräfte, die sich um die Reinigung von Zimmern, Fluren, um Reparaturen und um die Gartenanlagen kümmern, benötigt. Jeder dieser Mitarbeiter kostet die Heimleitung etwa 45.000 Euro im Jahr.

Ausbildungsumlagen

Die Kosten für die Ausbildungsvergütungen der im Pflegeheim beschäftigten Abzubildenden werden in einigen Pflegeheimen den Bewohnern in Rechnung gestellt. Da dies aber nicht überall der Fall ist, sollten Sie sich bei dem von Ihnen ausgewählten Pflegeheim genau über die Zusammensetzung der Kosten informieren.

Das Taschengeld

Auch Pflegeheimbewohner brauchen etwas privates Kapital, um am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Das Taschengeld sollte ebenso wie die Zusatzkosten von Anfang an mit in die Gesamtsumme der Kosten eingeplant werden

Was kostet die Pflege zu Hause

Wer trägt die Pflegeheim-Kosten?

Nachdem Sie jetzt in etwa wissen, was an Kosten auf Sie zukommt, ist es natürlich wichtig zu wissen, wer die Pflegeheim Kosten bezahlt, wenn die eigene Rente dafür nicht ausreicht, was in den meisten Fällen zutrifft. Das ist eine wichtige Frage für die Betroffenen und deren Angehörige.

Leistungen der Pflegekasse für den Platz im Pflegeheim

Die Pflegekasse springt nur im Fall der bestätigten Pflegebedürftigkeit ein und auch dann nur für die Pflegeaufwendungen. Dieser Anteil reicht nicht aus, um die Gesamtkosten des Pflegeheims zu decken.

Bei Pflegestufe 1, die einen Pflegebedarf von 90 Minuten am Tat, davon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege (Körperhygiene und Essen) beansprucht, zahlt die Pflegekasse zurzeit einheitlich 1,064 Euro.

Bei Pflegestufe 2 zahlt die Pflegekasse 1 330,00 Euro und

Bei Pflegestufe 3 1.612 € der Gesamtkosten. Bei Pflegestufe 2 und 3 ist der Pflegebedarf jeweils entsprechend höher.

Im Härtefall übernimmt die Pflegekasse 1.995 Euro.

Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionsaufwendungen müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen.

Wenn die Rente für einen Platz im Pflegeheim nicht ausreicht, was tun?

Viele Betroffen können die Pflegeheim Kosten nicht aus ihren eigenen Mitteln bezahlen. Hier kann der Staat aushelfen. Dafür muss beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme für die Pflegeheim Kosten gestellt werden. Nach Eingang des Antrags überprüfen die Behörden die finanzielle Situation des Bedürftigen, das Vorhandensein etwaiger Rücklagen, zustehende Rentenzahlungen und anderweitige Besitzstände wie eigene Immobilien. Auch die Kinder des Bedürftigen können je nach Einkommen zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen werden. Wenn das Amt feststellt, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, kann dem Antrag auf Übernahme der Heimkosten stattgegeben werden. Das Pflegeheim rechnet in diesem Fall direkt mit dem Sozialamt ab.